#mehrfrauenindieparlamente

November 2019:  Stellungnahme von SID-Präsidentin Dr. Renate Tewaag zum Paritätsgesetz   

Gleichberechtigung? Auch der Staat muss seine Gesetze einhalten!

Seit der Einführung des Grundgesetzes vor 70 Jahren verpflichtet sich der Staat  zur Gleichberechtigung von Mann und Frau. „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“, heißt es dazu in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Die Realität zeichnet häufig aber ein anderes Bild: Im Bundestag beispielsweise sitzen mit 30,7 Prozent so wenige Frauen wie zuletzt vor 20 Jahren. Im Parlament, genau dort, wo die Rahmenbedingungen unseres Zusammenlebens festgelegt werden, sind Frauen also stark unterrepräsentiert – obwohl sie immerhin die Hälfte der Bevölkerung ausmachen.

#mehrfrauenindieparlamente 

Umso wichtiger ist ein Paritätsgesetz, das sicherstellt, dass Männer und Frauen je zur Hälfte auch in die Parlamente der Bundesländer gewählt werden. Die strukturelle Benachteiligung von Frauen in der Politik – aber nicht nur dort – muss endlich der Vergangenheit angehören. Denn an qualifizierten und selbstbewussten Frauen, die unsere Zukunft mitgestalten wollen, aber nicht in den Parlamenten sitzen, mangelt es ganz sicher nicht!

Hiermit unterstützen wir den Deutschen Frauenrat bei seiner Petition zur Parität in den Parlamenten! Die ausführlichen Informationen zum Aufruf #mehrfrauenindieparlamente und zur Petition erhalten

Sie hier: www.frauenrat.de/diekampagnemehrfrauenindieparlamente