Die Mütter des Grundgesetzes

Mit der Unterzeichnung des Grundgesetzes jährt sich heute die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland zum 65. Mal. Vier Frauen, allen voran Elisabeth Selbert (SPD),  haben damals einen wichtigen Beitrag für die Geleichberechtigung geleistet.

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, das ist der Satz, um den Elisabeth Selbert mit den 65 Mitgliedern des Parlamentarischen Rats hart gerungen hat. Ihr besonderes Anliegen war die Schaffung eines unabhängigen Rechtswesens, vor allem eines unabhängigen Richteramts. Aber besonders am Herzen lag ihr die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, die sie mit dem Gleichheitsgrundsatz formulierte und nach zähen Kämpfen durchsetzte. Die Mehrheit der Verfassungsväter wollte die Formulierung der Weimarer Verfassung übernehmen: „Männer und Frauen haben dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“.  Mehrfach wurde die Selbertsche Formulierung „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ bei Abstimmungen abgelehnt, erst auf öffentlichen Druck hin wurde der Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetzt verankert.

Die Umsetzung brauchte aber lange Zeit. 1950 wurde dazu ein Frauenreferat im Bundesministerium des Inneren eingerichtet. Erst 1957 fiel das familienrechtlich verbriefte Letztentscheidungsrecht des Ehemannes in ehelichen und familiären Angelegenheiten. Bis zum Jahr 1977 hat es gedauert, bis eine Frau ohne die Einwilligung ihres Mannes einem Beruf nachgehen durfte. Eine wichtige Ergänzung zu Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes kam im Zuge der  Wiedervereinigung zustande. Die Verfassungskommission beschloss 1992 den Zusatz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. Der Staat und seine Organe sind damit in der Pflicht, aktiv an der Verwirklichung der Gleichberechtigung zu arbeiten.  Trotzdem gibt es leider noch viel zu tun. Man denke nur an das Thema Frauenquote.