Rolle der Frau im Islam

Randa DakhelRanda Dakhel_Saad Schaar_Angelika Adelmann

 

 

 

 

 

 

 

Am 26.1.2016 waren die aus Syrien stammende Randa Dakhel und ihr Ehemann Herr Saad Schaar bei SI-Club Kiel Baltica zu Besuch, um über die Rolle der Frau im Islam zu sprechen. Rund 50 Clubschwestern und Gäste folgten interessiert ihren Ausführungen.

In ihrem PowerPoint-Vortrag  analysiert Randa Dakhel das Verhältnis von Frauen und Männern auf der Grundlage des Korans und der Hadithe (der Bericht zur Sunna, sprich Lebensweise des Propheten Mohammed) und zieht Vergleiche mit der gesellschaftlichen Realität.

Der Islam sei eine Religion, in der Frauenrechte hochgehalten werden, sagte Randa Dakhel. Dem vielfach gezeichneten Bild einer frauenfeindlichen, patriarchalen und reaktionären Religion begegnet sie mit zahlreichen Textstellen aus Koran und Hadithen, die belegen sollen, dass die Rechte der Frauen – zum Beispiel auf Arbeit, Verdienst, politische Partizipation und Gleichstellung – befürwortet werden.

Islamisches Grundprinzip ist, dass Mann und Frau vor Gott gleich viel wert sind, d.h. keiner hat aufgrund seines Geschlechts eine bessere Chance auf das Paradies (z.B. Sure 3, Vers 195). Folglich obliegen beiden dieselben gottesdienstlichen Pflichten (Gebet, Almosen, Fasten und Pilgerfahrt.

Aus der Gleichwertigkeit von Mann und Frau folgt jedoch keineswegs die rechtliche Gleichstellung. Der Islam schreibt den Geschlechtern aufgrund ihrer verschiedenen körperlichen Eigenschaften unterschiedliche Talente und dementsprechend Aufgaben zu, woraus sich wiederum Rechte und Pflichten ableiten.

Randa Dakhel zitierte Textstellen, die – ihrer Ansicht nach – die Frauenfreundlichkeit des Islam besonders belegen: „Der Beste unter euch ist derjenige, der seine Frau am besten behandelt. Und ich bin derjenige, der seine Frau am besten behandelt.“ In der anschließenden Diskussion fragten sie die Teilnehmerinnen, wenn die Männer, die diesen Satz zitieren gleichzeitig „für sich herausnehmen“ stets zu wissen, was das Beste für die Frau sei, werde daraus genau jene patriarchale Haltung von Bevormundung, die Frauen in ihrer freien Entfaltung im Wege steht.
Dakhel machte klar, was manchem Nichtmuslim in der westlichen Welt als Diskriminierung erscheint, begreifen Muslime häufig als besondere Wertschätzung der Frau. In der vorislamischen Zeit hatten Frauen auf der arabischen Halbinsel eine sozial niedrigere Stellung als Männer inne. Dakhel erzählt, dass der Prophet Muhammad den Frauen nicht nur überhaupt erstmals Rechte verlieh, sondern sie darüber hinaus zu wirtschaftlich eigenständigen und politisch aktiven Persönlichkeiten erhob. Sie verweisen dabei auf die frühe islamische Geschichte, in der Frauen eine wichtige Rolle spielten.

Sie erzählt, warum sie ihr Kopftuch mit Stolz trägt. Sie sagt, dass es ein Teil ihrer gesamten Kleidung sei, die bestimmten Vorschriften unterliegt. Die ihre Würde und Achtung schützt. . Muslime sollten grundsätzlich Kleidung tragen, die den Körper in der Weise bedeckt, dass die Figur nicht sichtbar wird, um das Interesse des anderen Geschlechts nicht auf sich zu lenken. Deshalb sollte die Kleidung weder zu eng anliegen noch durchscheinend sein. Da die Haare bzw. Frisur der Frau eine sehr wichtige Rolle für ihr Aussehen spielen und auch eine gewisse Anziehung ausüben können, gilt für Frauen zusätzlich, dass sie ein Kopftuch tragen. Grundlage für diese Regelungen ist die Koranstelle 24:31 sowie ein Ausspruch des Propheten Muhammad (s), nach dem von einer Frau nichts außer Gesicht und Händen zu sehen sein soll.

Die Vorschriften gelten in Anwesenheit fremder Männer (Männer, mit denen die Frau theoretisch eine Ehe eingehen könnte.) Innerhalb der Familie, Verwandtschaft oder unter Frauen kann die Muslima auf die Bekleidungsvorschriften verzichten.

Dakhel erklärt, welche Rolle einer muslimischen Frau als Mutter zukommt:

Sie erklärt, dass die Mutter eine besondere Stellung einnimmt. Der Koran erwähnt an einigen Stellen das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern und hebt die besondere Mühe der Mutter hervor, z.B. bei Schwangerschaft, Geburt und Stillen (31:14). Der Islam geht sogar so weit, dass die (geschiedene) Mutter für das Stillen der Kinder von ihrem Ehemann eine finanzielle Entschädigung verlangen kann (Koran 65:6). Welche große Bedeutung der Frau als Mutter zukommt, zeigt auch ein Ausspruch des Propheten Muhammad (s). Auf die Frage, wer es am meisten verdiene, gut behandelt zu werden, antwortete er dreimal „deine Mutter“ und erst danach „dein Vater, dann deine nächsten Verwandten.“

Randa Dakhel klärt die Frage: darf eine muslimische Frau einen Nicht-Muslim heiraten?

Ehe und Familie seien im Islam besonders geschützt, weil sie als kleinste Einheiten der Gesellschaft das Fortbestehen der Gemeinschaft sichern. Eine funktionierende Ehe bedarf einer Lebensgrundlage und Lebenseinstellung, die beiden Partnern gemeinsam ist. Deshalb ist eine Ehe zwischen muslimischen Partnern in jedem Fall vorzuziehen. Aus einer Beziehung zwischen andersgläubigen Partnern mit unterschiedlichen Weltanschauungen könnten Schwierigkeiten erwachsen. Daher darf eine muslimische Frau keinen Angehörigen einer anderen Religion heiraten. (Koran 2:221)

Um die Rolle der Frau im Islam zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, dass die Männer die Frauen und die Familie grundsätzlich zu versorgen haben. Nach dem traditionellen Rollenverständnis hat der Mann seine Frau und die Kinder finanziell zu versorgen, während die Frau für die Familie und den Haushalt da ist. Daher ist das Erbrecht wie folgt geregelt(Koran 4:34) :

„Auf eines männlichen Geschlechts kommt bei der Erbteilung gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts.“ D.h. dass die Frau „nur“ die Hälfte des Anteils des Mannes. Sie kann über ihren Erbanteil frei verfügen, ohne dass der Mann oder andere Familienangehörige einen Anspruch darauf erheben können.

Dakhel betont auch, dass Mann und Frau die freie Entscheidung bei der Wahl ihres Ehepartners haben. In der Praxis kann es jedoch zu Eheschließungen gegen den Willen der Frau kommen. Während der Mann im Islam bis zu vier Frauen ehelichen darf – vorausgesetzt es ist ihm möglich, alle gleich gut zu versorgen und zu behandeln – kann die Frau nur einen Ehemann haben, auch wenn sie sich finanziell mehrere leisten könnte. Diese Regelung gilt als deutliche Verbesserung gegenüber der vorislamischen Zeit, in der der Mann unbegrenzt viele Frauen haben durfte. Durch die Vielehe soll gesichert sein, dass alle Frauen in der Gesellschaft unter männlichen Schutz genommen werden. Praktiziert wird die Vielehe jedoch heute nur noch selten.

Heftige Diskussionen in Bezug auf den Umgang des Mannes mit seiner Ehefrau hat der vielbeachtete Vers 34 der 4. Sure erregt. Hierin heißt es zunächst: „Die Männer stehen den Frauen vor, weil Gott die einen vor den anderen ausgezeichnet hat (…).“ Konservative Muslime lesen daraus, dass der Mann mehr geistige und körperliche Fähigkeiten als die Frau besitzt und er daher in der Ehe über die Frau nicht nur bestimmen darf, sondern muss. Weiter heißt es in dem Vers: „Die rechtschaffenen Frauen sind gehorsam (…).“ Da an dieser Stelle nicht näher erläutert wird, wem die Frau gegenüber „gehorsam“ zu sein hat, üben sich die Gelehrten in der Interpretation: Die einen nennen Gott, die anderen den Ehemann. Kontrovers ist jedoch vor allem der letzte Teil des Verses: „Die, deren Widersetzlichkeit ihr fürchtet, die ermahnt, meidet in den Betten und schlagt!“ Das Verb „schlagen“ wird von den Gelehrten unterschiedlich verstanden, auch in deutschen Koranausgaben finden sich hier verschiedene Übersetzungen. Die Gelehrten verweisen darauf, dass Muhammad seine eigenen Ehefrauen nie geschlagen habe. Sie betonen, dass das Schlagen der Frau nur in einer Ausnahmesituation erlaubt und damit in der Regel verboten sei. Keinesfalls dürfe sie jedoch zurückschlagen, so die Gelehrten. Uneinigkeit besteht darüber, ab wann die im Koran beschriebene „Widersetzlichkeit“ der Frau beginnt: Mit der Beleidigung und Bloßstellung des Ehemanns, der Verweigerung des Beischlafs mit ihm, der Aufnahme eines Berufs gegen seinen Willen?

Es war ein anregender Abend, der sicherlich auch danach noch für viel Gesprächsstoff gesorgt hat. Leider konnten nicht alle Fragen, wie z.B. ob Frauen ein Recht auf Bildung haben und ob dieses gefördert wird, ob sie komplette Berufsfreiheit haben, welche Rolle sie im öffentlichen Leben innehaben und persönliches, wie z.B. ob sie sich scheiden lassen können, nicht geklärt.

Dorothee Thomanek